Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO§ 3 Abschluss
Stand: 04.11.2022
Nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes stellt die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte der Beamtin oder des Beamten fest, ob das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht worden ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 3 StBAPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 04.05.1990 – VI R 93/86Zitiert von 3
- BFH, 04.05.1990 – VI R 156/86Zitiert von 4
- VG Bayreuth, 13.01.2022 – B 5 S 21.1214
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.