Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung

StBAPO

§ 3 Abschluss

Stand: 04.11.2022

Bund1 Entscheidung

Nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes stellt die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte der Beamtin oder des Beamten fest, ob das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht worden ist.

§ 2 § 4