Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO§ 3 Abschluss
Stand: 04.11.2022
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Nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes stellt die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte der Beamtin oder des Beamten fest, ob das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht worden ist.