§ 3 StBAPO 2022 — Abschluss

Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung

Stand: 04.11.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes stellt die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte der Beamtin oder des Beamten fest, ob das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht worden ist.