Gesetze / Steueroasen-Abwehrgesetz
StAbwG§ 6 Nichterfüllung der BEPS-Mindeststandards
Stand: 01.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StAbwG/6#abs-1 (1) Ein Steuerhoheitsgebiet ist nicht kooperativ, wenn es sich nicht zur Umsetzung der Mindeststandards des OECD/G20 BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting, vgl. BEPS-Projekt Erläuterungen, Abschlussbericht 2015) gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverschiebung verpflichtet hat. Die Mindeststandards umfassen Aktionspunkt 5 „Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz“, Aktionspunkt 6 „Verhinderung von Abkommensmissbrauch“, Aktionspunkt 13 „Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung“ und Aktionspunkt 14 „Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeilegungsmechanismen“.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StAbwG/6#abs-2 (2) Ein Steuerhoheitsgebiet ist auch dann nicht kooperativ, wenn es