Gesetze / Steueränderungsgesetz 1961
StÄndG 1961(XXXX) Art 4 bis 21
Stand: 10.06.2019
Für (XXXX) Art 4 bis 21 StÄndG 1961 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.