Gesetze / Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz
SprengV 4§ 5
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SprengV%204/5#abs-1 (1) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SprengV%204/5#abs-2 (2) Von der Erhebung von Kosten kann auf Antrag abgesehen werden, soweit dies aus Gründen der Billigkeit geboten ist.