(1) (weggefallen)
(2) Von der Erhebung von Kosten kann auf Antrag abgesehen werden, soweit dies aus Gründen der Billigkeit geboten ist.
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(1) (weggefallen)
(2) Von der Erhebung von Kosten kann auf Antrag abgesehen werden, soweit dies aus Gründen der Billigkeit geboten ist.