Gesetze / Landesrecht Bayern / Sparkassenordnung
SpkO§ 11 Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung
Stand: 25.08.2026
Für die Organe der Sparkasse gelten die Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, wie sie sich aus dem Sparkassengesetz sowie den nachfolgenden Vorschriften ergeben.