Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Spielbankabgabenanteilverordnung
SpielantV§ 2
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SpielantV/2#abs-1 (1) § 1 ist erstmals für den Kalendermonat anzuwenden, in dem mit dem Spielbetrieb begonnen wurde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SpielantV/2#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 22. Oktober 1998
Der Minister des Innern
Alwin Ziel