Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sperrbezirksverordnung Zwickau
Sperrbezirksverordnung Zwickau§ 4 Übriges Stadtgebiet
Stand: 26.08.2026
Im übrigen Stadtgebiet der Stadt Zwickau ist es verboten, der Straßenprostitution nachzugehen oder diese anzubahnen.