Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sperrbezirksverordnung Leipzig
Sperrbezirksverordnung Leipzig§ 3 Abgrenzung der Sperrbezirke und kartografische Darstellung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Sperrbezirksverordnung%20Leipzig/3#abs-1 (1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gehören die aufgeführten Straßen, Wege, Anlagen und Plätze zu den Sperrbezirken, soweit sie diese begrenzen. Das gleiche gilt für die außerhalb der Sperrbezirke liegenden Grundstücke, die an die aufgeführten Straßen, Wege, Anlagen oder Plätze angrenzen oder über sie mittelbar erschlossen werden. Grundstücke werden über diejenigen Straßen, Wege, Anlagen und Plätze mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischen liegende Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden darf oder sie im Wege der mittelbaren Erschließung einsehbar sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Sperrbezirksverordnung%20Leipzig/3#abs-2 (2) Für die Grenzen des Sperrbezirkes nach § 2 Nummer 25, die an das durch folgende Straßen begrenzte Gebiet (Ludwig-Hupfeld-Straße von Einmündung Merseburger Straße bis Einmündung Paul-Langheinrich-Straße, Paul-Langheinrich-Straße von Einmündung Ludwig-Hupfeld-Straße bis Einmündung Rückmarsdorfer Straße, Rückmarsdorfer Straße von Einmündung Paul-Langheinrich-Straße bis Einmündung Merseburger Straße, Merseburger Straße von Einmündung Rückmarsdorfer Straße bis Einmündung Ludwig-Hupfeld-Straße) angrenzen, findet § 3 Absatz 1 Satz 2 keine Anwendung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Sperrbezirksverordnung%20Leipzig/3#abs-3 (3) Die Sperrbezirke nach § 2 sind in sieben Karten im Maßstab von 1:30 000 als rot unterlegte Gebiete dargestellt. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung. Die Sperrbezirke nach § 2 Nummer 1, 2, 6, 7, 10 und 11 sind auf Karte 1, der Sperrbezirk nach § 2 Nummer 21 auf Karte 2, die Sperrbezirke nach § 2 Nr. 8, 9, 22, 23, 24 und 25 auf Karte 3, die Sperrbezirke nach § 2 Nummer 12, 26 und 27 auf Karte 4, die Sperrbezirke nach § 2 Nummer 3, 4, 13 und 14 auf Karte 5, die Sperrbezirke nach § 2 Nummer 5, 15, 16, 17, und 18 auf Karte 6 sowie die Sperrbezirke nach § 2 Nummer 19 und 20 auf Karte 7 dargestellt. Bei Abweichungen der bildlichen Darstellung von der verbalen Grenzbeschreibung bleibt die verbale Grenzbeschreibung maßgebend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/Sperrbezirksverordnung%20Leipzig/3#abs-4 (4) Die Verordnung mit Karten ist eine Woche nach Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bei der Landesdirektion Sachsen in deren Dienststelle Leipzig, sowie bei der Stadt Leipzig dauerhaft zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt:
– Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig,
– Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig.