Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sperrbezirksverordnung für Chemnitz
SperrbezirksVO Chemnitz§ 4 Übriges Stadtgebiet
Stand: 26.08.2026
Im übrigen Stadtgebiet der Stadt Chemnitz ist es verboten, der Straßenprostitution nachzugehen oder diese anzubahnen.