Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über Soziale Sicherheit
SozSichAbkBRAGArt 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SozSichAbkBRAG/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SozSichAbkBRAG/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 26 Absatz 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 8 Absatz 2 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.