Gesetze / Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 27. August 2002 zum Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit

SozSichAbk1985ZusAbkCANG

Art 3

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SozSichAbk1985ZusAbkCANG/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SozSichAbk1985ZusAbkCANG/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Zusatzabkommen nach seinem Artikel 2 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Art 2