Gesetze / Sortenschutzgesetz SortSchG 1985 § 4 Homogenität Stand: 10.06.2019 Gewerblicher RechtsschutzBund Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.