Gesetze / Solidaritätszuschlaggesetz 1995
SolzG 1995§ 2 Abgabepflicht
Stand: 10.06.2019
Abgabepflichtig sind
1.
natürliche Personen, die nach § 1 des Einkommensteuergesetzes einkommensteuerpflichtig sind,
2.
natürliche Personen, die nach § 2 des Außensteuergesetzes erweitert beschränkt steuerpflichtig sind,