Gesetze / Zweites Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz

SokaSiG2

§ 39 Beendigung des Tarifvertrags

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG%202/39#abs-1 (1) Ein Tarifvertrag endet im Sinne dieses Gesetzes, wenn er gekündigt, aufgehoben, geändert oder durch einen anderen Tarifvertrag ganz oder teilweise abgelöst wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG%202/39#abs-2 (2) Die oberste Arbeitsbehörde des Bundes macht die Beendigung des Tarifvertrags im Bundesanzeiger bekannt.

§ 38 § 40