Gesetze / Gesetz betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels
SklHG(XXXX) §§ 3 bis 5
Stand: 10.06.2019
Für (XXXX) §§ 3 bis 5 SklHG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.