Gesetze / Streitkräfteaufenthaltsgesetz

SkAufG

Art 2 § 1 Allgemeine Voraussetzungen

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SkAufG/2-1#abs-1 (1) Für Einreise und Aufenthalt bestimmen sich die Rechte und Pflichten der ausländischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder nach den deutschen Gesetzen und Rechtsvorschriften.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SkAufG/2-1#abs-2 (2) In der Vereinbarung sind die Rahmenbedingungen für den Aufenthalt der ausländischen Streitkräfte nach Art, Umfang und Dauer festzulegen.

Art 2 Art 2 § 2