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§ 3 SitzVergV (Bayern) — Einwohnerzahl

Sitzungsvergütungsverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Einwohnerzahl im Sinn dieser Verordnung ist die nach Art. 26 Abs. 5 Satz 2 BayBesG maßgebende Einwohnerzahl.