Gesetze / SekG · BGBl I 2017, 2070

Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention

12 Normen · ausgefertigt 27.06.2017 · 5 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 05.07.2020 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Abschnitt 1 · Allgemeines
  2. § 1 Persönlicher Anwendungsbereich, Subsidiarität
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Verträge zur Sekundierung
  5. § 4 Sekundierende Einrichtungen
  6. Abschnitt 2 · Leistungen an die sekundierten Personen
  7. § 5 Altersvorsorge
  8. § 6 Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit
  9. § 7 Absicherung gegen Haftungsrisiken
  10. § 8 Reisekosten
  11. § 9 Zusätzliche vertragliche Leistungen
  12. § 10 Bestand der Leistungen
  13. Abschnitt 3 · Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung
  14. § 11 Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung
  15. § 12 Übergangsvorschrift

Änderungsverlauf

  1. 05.07.2020 — 2 Normen geändert · §§ 3, 9 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.