Gesetze / Seilermeisterverordnung

SeilMstrV

§ 7 Weitere Anforderungen

Bund2 Fassungen

Die weiteren Anforderungen in der Meisterprüfung bestimmen sich nach der Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom 12. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2381) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 6 § 8