Gesetze / Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See
ZustBV-See§ 3
Stand: 10.06.2019
Zuständigkeiten während der Nacheile im Sinne des Artikels 111 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 bleiben unberührt.
Gesetze / Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See
ZustBV-SeeStand: 10.06.2019
Zuständigkeiten während der Nacheile im Sinne des Artikels 111 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 bleiben unberührt.