Gesetze / Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs
SeeVerkSiV§ 3
Stand: 10.06.2019
Die Seeverkehrsbehörden können die Reeder und Ausrüster von Seeschiffen verpflichten, ihre Seeschiffe zur Sicherung bei der Ausführung von Seereisen entmagnetisieren zu lassen (Fremdentmagnetisierung).