Gesetze / Seeschiffbewachungsgebührenverordnung SeeBewachGebV § 2 Inkrafttreten; Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. Oktober 2021 außer Kraft.