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§ 2 SeeBewachGebV — Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Seeschiffbewachungsgebührenverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. Oktober 2021 außer Kraft.