Gesetze / Verordnung nach § 119 Absatz 5 des Seearbeitsgesetzes
SeeArbG§119Abs5V§ 5 Inkrafttreten
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 23.06.2021
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.