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§ 5 SeeArbG§119Abs5V — Inkrafttreten

Verordnung nach § 119 Absatz 5 des Seearbeitsgesetzes

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 23.06.2021 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.