Gesetze / See-Arbeitszeitnachweisverordnung

See-ArbZNV

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Standardmuster für die Übersicht über die Arbeitsorganisation an Bord

Stand: 10.06.2019

Bund

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2797)


Name des Schiffes:Flagge:IMO-Nr. (falls vorhanden)Letzte Aktualisierung der Übersicht:( ) von ( ) Seiten

Die Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit unterliegen nachstehender Regelung: Seearbeitsgesetz, das dem Seearbeitsübereinkommen 2006 der IAO und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (1978) in seiner geänderten Fassung (STCW-Übereinkommen) entspricht.

Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit:

Sonstige Bestimmungen:

Dienstliche Stellung/Rang[2]Tägliche Regelarbeitszeit auf SeeTägliche Regelarbeitszeit im HafenBemerkungenTägliche Gesamtarbeitszeit/
Gesamtruhezeit[3]
(Std.)
Wachdienst
(von … bis …)
Sonstige Pflichten
(von … bis …)[4]
Wachdienst
(von … bis …)
Sonstige Pflichten
(von … bis …)3
Auf SeeIm Hafen

Unterschrift des Kapitäns: _______________________

_______________

1 Die in diesem Muster verwendeten Begriffe sind in den Arbeitssprachen des Schiffes sowie in Englisch anzugeben.

2 Hier sind die gleichen wie die im Schiffsbesatzungszeugnis für diese dienstliche Stellung/Ränge enthaltenen Begriffe zu verwenden.

3 Nichtzutreffendes streichen.

4 Für das Wachpersonal können unter der Rubrik „Bemerkungen“ Angaben zu der voraussichtlich für außerplanmäßige Dienste abzuleistenden Stundenzahl eingetragen werden; diese Stunden sind in die Rubrik zur Angabe der täglichen Gesamtarbeitszeit aufzunehmen.

§ 7