Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Schulgesundheitspflege Schulgesundheitspflegeverordnung
SchulgespflV§ 2 Maßnahmen der Schulgesundheitspflege
Stand: 25.08.2026
Die Schulgesundheitspflege umfasst die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung (Schuleingangsscreening, schulärztliche Untersuchung) sowie insbesondere
1. Impfberatung und Impfungen,
2. Erhebung und Dokumentation von Daten zur Gesundheitsberichterstattung,
3. Beratung über und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention,
4. Erstellen ärztlicher Zeugnisse und Gutachten.