Gesetze / Sicherheitsfunk-Schutzverordnung
SchuTSEVAnlage 3 (zu § 3 Abs. 1) Messvorschrift für Störaussendungen aus leitungsgebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 3 GHz
Stand: 10.06.2019
| 1 | Allgemeine Einführung | |
| 1.1 | Geltungsbereich | |
| 1.2 | Frequenzbereich | |
| 1.3 | Messverfahren | |
| 1.4 | Grenzwerte | |
| 2 | Begriffe und Abkürzungen | |
| 3 | Übersicht über die Messverfahren | |
| 3.1 | Vorgehen bei der Bearbeitung von Störungsmeldungen | |
| 3.2 | Vorgehen bei der Überprüfung von TK-Anlagen und -Netzen auf Einhaltung der Anforderungen nach dieser Verordnung | |
| 4 | Grundsätze zur Vorbereitung und Durchführung der Messungen | |
| 4.1 | Allgemeines | |
| 4.2 | Betriebsparameter des TK-Netzes | |
| 4.3 | Wahl der Messorte | |
| 4.3.1 | Bearbeitung von Störungsmeldungen | |
| 4.3.2 | Überprüfung von TK-Anlagen und -Netzen | |
| 4.4 | Messentfernung | |
| 4.4.1 | Überprüfung von TK-Anlagen und -Netzen | |
| 4.4.1.1 | Abtragen der Messentfernung bei Messungen im Innenbereich | |
| 4.4.1.2 | Abtragen der Messentfernung bei Messungen im Außenbereich | |
| 4.4.2 | Bearbeitung von Störungsmeldungen | |
| 4.5 | Grenzwerte für die zulässige Störaussendung aus TK-Anlagen und -Netzen | |
| 5 | Messungen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 30 MHz | |
| 5.1 | Messgeräte | |
| 5.2 | Messverfahren | |
| 5.2.1 | Grundsätze | |
| 5.2.1.1 | Messung in 3 m Messentfernung (Normentfernung) | |
| 5.2.1.2 | Messung in kleinerer Messentfernung als 3 m | |
| 5.2.1.3 | Messung in größerer Messentfernung als 3 m | |
| 5.3 | Messung der elektrischen Störfeldstärke | |
| 5.4 | Messung des asymmetrischen Störstroms | |
| 6 | Messungen im Frequenzbereich von 30 bis 3 000 MHz | |
| 6.1 | Messgeräte | |
| 6.2 | Messverfahren | |
| 6.2.1 | Grundsätze | |
| 6.2.1.1 | Messung in 3 m Messentfernung (Normentfernung) | |
| 6.2.1.2 | Messung in kleinerer Messentfernung als 3 m | |
| 6.2.1.3 | Messung in größerer Messentfernung als 3 m | |
| 6.3 | Bestimmung der elektrischen Feldstärke | |
| 7 | Messung der Störstrahlungsleistung im Frequenzbereich von 30 bis 3 000 MHz | |
| 7.1 | Messgeräte | |
| 7.2 | Messentfernung | |
| 7.3 | Standort der Messantenne | |
| 7.4 | Standort der Substitutionsantenne | |
| 7.5 | Messverfahren | |
| 7.5.1 | Pegel der unerwünschten gestrahlten Aussendung | |
| 7.5.2 | Substitutionsmessung | |
| 7.5.3 | Berechnung der Störleistung | |
| 8 | Hilfsträgerverfahren | |
| 8.1 | Pegelbestimmung und Einstellungen | |
| 8.2 | Bestimmung der Störfeldstärke | |
| 9 | Aufbereitung der Messergebnisse und Vergleich mit dem Grenzwert | |
| 9.1 | Korrekturen der Messergebnisse bei Messung mit dem Quasispitzenwert-Detektor | |
| 9.2 | Korrekturen der Messergebnisse bei Messung mit Spitzenwert-Detektor | |
| 9.3 | Behandlung der Messunsicherheit | |
| 9.4 | Vergleich mit dem Grenzwert | |
| Anhang 1 | Festlegungen zur Messung der gemäß dieser Verordnung geltenden Grenzwerte für leitergebundene Telekommunikationsanlagen und -netze | |
| Anhang 1a | Grenzwert für den Störstrom | |
| Anhang 2 | Korrektur des vom Quasispitzenwert-Detektor angezeigten Pegelwerts bei geringen Abständen von (S+N)/N | |
| Anhang 3 | Bestimmung der Messunsicherheit | |
| A.3.1 | Messunsicherheit bei Feldstärkemessungen | |
| A.3.2 | Messunsicherheit bei geringem Abstand (S+N)/N | |
| A.3.3 | Messunsicherheit bei Messung der Störstrahlungsleistung | |
| Anhang 4 | Korrektur des vom Spitzenwert- oder Mittelwert-Detektor angezeigten Pegelwerts bei geringen Abständen von (S+N)/N | |
| A.4.1 | Problembeschreibung | |
| A.4.2 | Messverfahren | |
| A.4.2.1 | Übersicht | |
| A.4.2.2 | Messverfahren für Störaussendungen unter Berücksichtigung der vorhandenen schmalbandigen Umgebungsfeldstärken | |
| A.4.2.3 | Messverfahren für die Störaussendung des Messobjekts unter Berücksichtigung der vorhandenen breitbandigen Umgebungsfeldstärken | |
| A.4.3 | Korrektur des Messergebnisses bei Überlagerung | |
| Anhang 5 | Anforderungen an einen aktiven Dipol für die Messung der elektrischen Feldstärke im Frequenzbereich bis 30 MHz | |
Im Sinne dieser Messvorschrift werden nur die Komponenten der leitungsgeführten Nutzsignale als Störgrößen betrachtet, die Störaussendungen in Form von Feldern in der Umgebung oder auch fernab von Leitern erzeugen können.
Telekommunikationsanlage: Technische Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können.Telekommunikationsnetz: Gesamtheit der technischen Einrichtungen (Übertragungswege, Vermittlungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen, die zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebs des Telekommunikationsnetzes unerlässlich sind), an die über Abschlusseinrichtungen Endeinrichtungen angeschlossen werden.Anmerkung:
Zur Vereinfachung wird in der Messvorschrift nachfolgend teilweise nur vom TK-Netz gesprochen, die Aussagen gelten jedoch gleichermaßen für TK-Anlagen.
Unerwünschte Aussendung: Signal, das den Empfang eines Nutzsignals beeinträchtigen kann (IEC – IEV 161-01-03).Störaussendung: Durch leitungsgeführtes elektrisches Nutzsignal verursachter elektromagnetischer Energieanteil, der den Leiter unerwünscht verlässt und durch Induktion, Influenz oder Strahlungskopplung den Funkverkehr störend beeinträchtigen kann.
[Abbildung]
| Bild 1: | Abtragen des Messabstands dvon der senkrechten Projektion des Verlaufs der TK-Kabeltrasse auf die Grundfläche |
Diese Umrechnung wird von einer Reihe von Messgeräten ggf. schon automatisch vorgenommen!
Es muss darauf geachtet werden, dass das TK-System mit den normalen maximalen Signalpegeln und ggf. in der Betriebsart betrieben wird, in der zuvor die höchsten Störfeldstärkepegel festgestellt wurden. Handelt es sich um ein interaktives System, so ist es besonders wichtig, den Rückkanal (upstream) auf das Vorhandensein von Signalen zu überprüfen, falls diese im gleichen Frequenzbereich wie die gemeldete Störung liegen.Werden Messungen nur auf einer Frequenz oder in einem schmalen Frequenzbereich durchgeführt (z. B. bei der Störungsbearbeitung), so sollte die Antenne so ausgerichtet werden, dass eine maximale Kopplung zum überprüften TK-Netz besteht.Wenn Messungen auf vielen Frequenzen oder in einem durchzustimmenden Frequenzbereich notwendig sind, sollten separate Messdurchgänge durchgeführt werden, bei denen die Antenne jeweils in einer der drei orthogonalen Richtungen X, Y und Z ausgerichtet ist. Die Daten der einzelnen Messdurchgänge müssen gespeichert werden und für jede Frequenz muss die effektive Feldstärke (Eeff) nach Gleichung (5.1) errechnet werden.Am einfachsten geschieht dies durch Übertragung der Daten in ein Tabellenkalkulationsblatt und anschließende automatisierte Berechnung von Eeff.Zur Reduzierung der Messzeit wird empfohlen, die Durchstimmung des zu untersuchenden Frequenzbereichs zunächst unter Nutzung des Spitzenwert-Detektors auszuführen und die gefundenen Maximalwerte der Störfeldstärken danach mit dem Quasispitzenwert-Detektor nachzumessen.Die Messentfernung d entspricht bei der Rahmenantenne dem Abstand zwischen deren geometrischem Mittelpunkt und dem TK-Netz und beim aktiven Dipol dem Abstand zwischen TK-Netz und dem Bezugspunkt der Antenne.Messungen im Frequenzbereich unterhalb von 30 MHz werden bei der Überprüfung von TK-Anlagen und -Netzen in der Regel vor dem Gebäude im Außenbereich durchgeführt. Hier kann die Messentfernung so gewählt werden, dass sie entweder der Normentfernung von 3 m entspricht oder größer als diese ist. In speziellen Fällen (z. B. Hochhäuser) kann aber davon abgewichen werden.
Messergebnisse, die mit Hilfe des hier beschriebenen kalibrierten Messsystems erhalten wurden, bedürfen im Hinblick auf ggf. bei der Messung herrschende Nahfeldverhältnisse keiner nachträglichen Korrektur!
Die Anforderungen an die Funkstörmessempfänger und Antennen sind in EN 55016-1-1 und EN 55016-1-4 beschrieben.Im Frequenzbereich von 30 bis 1 000 MHz ist eine Messbandbreite von 120 kHz sowie ein Quasispitzenwert-Detektor zu verwenden. Im Frequenzbereich von 1 000 bis 3 000 MHz ist eine Messbandbreite von 1 MHz und ein Spitzenwert-Detektor zu verwenden.
[Abbildung]
Bild 2: Höhenscan der AntenneBefindet sich der Antennenträger nicht auf der gleichen Bezugsebene wie die Leitung, z. B. bei einer Messung im Freien, so ist ein in Relation zur Höhe des Objekts vergleichbarer Scan durchzuführen.
Messergebnisse, die mit Hilfe des kalibrierten Messsystems (vgl. Abschnitt 6.1) erhalten wurden, bedürfen in Bezug auf ggf. bei der Messung herrschende Nahfeldverhältnisse keiner nachträglichen Korrektur!
| EStör = uE + aK + K | (6.2) |
Unabhängig von der tatsächlich verwendeten Messentfernung ist für die Berechnung des Störfeldstärkepegels in jedem Fall der zur Messantenne gehörende Antennenfaktor (Freiraum, nach Hersteller- oder Kalibrierangaben) zu verwenden!
| d ≥ 4· λ | (7.1) |
Auf eine Substitutionsmessung kann verzichtet werden, wenn die nach Abschnitt 6 unter Fernfeldbedingungen gemessene Störfeldstärke nach Umrechnung auf die Normentfernung von 3 m mit Hilfe von Gleichung (5.2) um mehr als 20 dB über dem zutreffenden Grenzwert liegt.
Im Frequenzbereich unter 150 MHz wird als Substitutionsantenne ein Breitbanddipol verwendet. Bei höheren Frequenzen wird ein abgestimmter Halbwellendipol verwendet. Zur besseren Anpassung ist ein Dämpfungsglied mit 10 dB Dämpfung an den Fußpunkt der Substitutionsantenne zu schalten. Um Ausstrahlungen über die Antennenleitung zu verhindern, müssen jeweils drei Ferritringe im Abstand von 30 bis 50 cm auf die Antennenleitung geklemmt werden.
Die mit fest eingestellter Messsenderleistung versorgte Substitutionsantenne ist nun in der Aufbauhöhe (1 m bis 4 m), dem Abstand zum Gebäude und der Polarisationsebenenausrichtung so zu verändern, dass am Messempfänger der maximale Anzeigewert abzulesen ist. Dann wird der HF-Pegel des Messsenders so eingestellt, dass am Messempfänger der gleiche Anzeigewert erreicht wird, wie er vorher auch vom Signal des TK-Netzes erzeugt wurde.
| pU = uS – aS – ac – cr + GD + 4 dB | (7.2) |
| cr= 10 log ZFp dB(Ω) | (7.3) |
Falls es die praktischen Verhältnisse erfordern, kann der Hilfsträger auch mit einem im Vergleich zum Pegel des digitalen Nutzsignals erhöhten Pegel eingespeist werden. Wichtig ist nur, dass hierbei systemeigene Beschränkungen gebührend Rechnung getragen wird. Bei der anschließenden Ermittlung der Störfeldstärke des Hilfsträgers, ist der erhaltene Messwert dann aber entsprechend zu korrigieren.
In jedem Fall sollte die Verwendung zusätzlich eingespeister Hilfsträger mit den jeweiligen Netzbetreibern vor Ort abgestimmt werden.
Der Abstand (S+N)/N muss größer als 2 dB sein.Wenn der Abstand (S+N)/N weniger als 20 dB beträgt und nicht gemäß Anhang 2 berichtigt wird, muss die in Anhang 3, Tabelle 2, aufgeführte höhere Messunsicherheit berücksichtigt werden.
Festlegungen zur Messung der gemäß dieser Verordnung
geltenden Grenzwerte für leitergebundene Telekommunikationsanlagen und -netze
Die Grenzwerte der Störfeldstärke und der entsprechenden Störstrahlungsleistung im Frequenzbereich von 30 bis 3 000 MHz repräsentieren das gleiche Störpotential, wenn die Störstrahlung durch eine punktförmige Strahlungsquelle in einer Entfernung von 3 m erzeugt wird.
Referenzverfahren ist das Messverfahren für die Störstrahlungsleistung.
Die Grenzwerte sind als elektrische Feldstärke ausgewiesen. Im Frequenzbereich unter 30 MHz gelten diese Grenzwerte, formal über den Feldwellenwiderstand von 377 Ohm umgerechnet, auch für die nach Abschnitt 5 gemessene magnetische Feldstärke.
Bei Messungen in 3 m Messentfernung außerhalb von Gebäuden ist der Messwert um den Korrekturfaktor K der Tabelle A.1 zu verändern.
Bei Messungen innerhalb von Gebäuden ist der Messwert, unabhängig von der gewählten Messentfernung, immer um den Korrekturfaktor K der Tabelle A.1 zu verändern.
Tabelle A.1
Korrekturfaktoren Freiraum-Freifeld
| Frequenzbereich (in MHz) | Korrekturfaktor außerhalb des Gebäudes (bei 3 m Messentfernung) | Korrekturfaktor innerhalb des Gebäudes | |
|---|---|---|---|
| K in dB (vertikale Polarisation) | K in dB (horizontale Polarisation) | K in dB | |
| 30–40 | – 3 | + 2 | – 3 |
| 40–50 | – 3 | ± 0 | – 3 |
| 50–80 | – 3 | – 2 | – 3 |
| größer als 80 bis 3 000 | – 3 | – 3 | – 3 |
Diese Korrekturwerte K berücksichtigen den Unterschied zwischen Freiraumfeldstärke und Freifeld-Feldstärke[*]
Für den Vergleich der Messergebnisse mit den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Grenzwerten gilt folgende Gleichung:
| Ekorr = EStör + K | (A.1) |
Hierbei sind:
Grenzwert für den Störstrom
Für den Fall, dass aufgrund von hohen Umgebungsfeldstärken der Nachweis der Einhaltung der in Anlage 2 genannten Grenzwerte dieser Verordnung praktisch nicht möglich ist, kann der Grenzwert für den zulässigen asymmetrischen Störstrom als „sekundärer“ Grenzwert herangezogen werden.
[Abbildung]
Anhang 2
Korrektur des vom Quasispitzenwert-Detektor
angezeigten Pegelwerts bei geringen Abständen von (S+N)/N
Erläuterung:
| 20*log ((S+N)/N) entspricht (S+N)-N: | Störabstand zwischen Summensignal (S+N) und Rauschen (N); in (dB) |
| 20*log ((S+N)/S) entspricht (S+N)-S: | Störabstand zwischen Summensignal (S+N) und Signal (S); (dB) |
| ΔU: | Signalüberhöhung aufgrund der Signalüberlagerung; in (dB) |
Vorzunehmende Korrektur:
Umess = UAnzeige – ΔU
Anhang 3
Bestimmung der Messunsicherheit
| Tabelle A.3.1 Einflussgrößen bei der Bestimmung Messunsicherheit bei Feldstärkemessungen im Frequenzbereich bis 1 000 MHz (für den Frequenzbereich von 1 GHz bis 3 GHz wird eine Messunsicherheit von 8 dB zugrunde gelegt) |
| Einflussgrößen (dB) | Messung der magnetischen Feldstärke | Messung der elektrischen Feldstärke | ||
|---|---|---|---|---|
| < 30 MHz | < 30 MHz | 30 – 300 MHz | < 300 – 1 000 MHz | |
| Empfängeranzeige | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 0,1 |
| Dämpfung: Antenne – Empfänger | 0,1 | 0,1 | 0,2 | 0,2 |
| Antennenfaktor | 1,0 | 1,0 | 2,0 | 2,0 |
| Empfänger | ||||
| Sinusspannung | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 |
| Anzeige der Impulsamplitude | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 |
| Anzeige der Impulsfolgefrequenz | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 |
| Anpassung zur Antenne | – | – | 0,7 | 0,7 |
| Antenne | ||||
| Antennenfaktor Frequenzinterpolation | – | – | 0,5 | 0,3 |
| Abweichungen durch Höhenabhängigkeit | – | – | 1,0 | 0,3 |
| Abweichung durch Richtwirkung | – | – | 0 | 1,0 |
| Ort des Phasenzentrums | – | – | 0 | 1,0 |
| Kreuzpolarisation/ Antennensymmetrie | – | – | 0,9 | 0,9 |
| Standort | ||||
| Wiederholbarkeit am Standort | 2,0 | 2,0 | 3,0 | 3,0 |
| Schutzabstand | 0,3 | 0,3 | 0,3 | 0,3 |
| Umgebung | 3,0 | 3,0 | 5,0 | 5,0 |
| Gesamt (dB) | 5,1 | 5,1 | 7,7 | 7,8 |
| Tabelle A.3.2 Beitrag des Quasispitzenwert-Detektors bei geringem Abstand (S+N)/N |
| Einflussgrößen (dB) | Messung der magnetischen Feldstärke | Messung der elektrischen Feldstärke | ||
|---|---|---|---|---|
| < 30 MHz | < 30 MHz | 30 – 300 MHz | < 300 – 1 000 MHz | |
| Quasispitzenwert- Detektor | 3,0 | 3,0 | 3,0 | 3,0 |
| Gesamt (dB) | 6,2 | 6,2 | 8,4 | 8,5 |
Anhang 4
Korrektur des vom Spitzenwert- oder Mittelwert-Detektor
angezeigten Pegelwerts bei geringen Abständen von (S+N)/N(nach Grundsätzen gemäß EN 55016-2-3)
Messung der Störaussendung
unter Berücksichtigung der vorhandenen Umgebungsfeldstärken
| Tabelle A.4.1 Kombinationen von Störaussendung und Umgebungsfeldstärken |
| Störaussendung des Messobjekts | Umgebungsfeldstärken |
|---|---|
| Schmalband | Schmalband |
| Breitband | |
| Breitband | Schmalband |
| Breitband |
| d = Er – Ea | (A.4.1) |
| Ei = Er – i | (A.4.2) |
| Bild A.4.1 Bestimmung der Amplitude des Störsignals mittels des Amplitudenverhältnisses dund des Faktorsi |
| PK-Det.: | Spitzenwert-Detektor |
| AV-Det.: | Mittelwert-Detektor |
| Amplitude ratio: | Amplitudenverhältnis |
Anhang 5
Anforderungen an einen aktiven Dipol
für die Messung der elektrischen Feldstärke im Frequenzbereich bis 30 MHz
Aktive Dipolantenne im Frequenzbereich 9 kHz – 30 MHz
| Symmetrie des Dipols: | < 1 dB |
| Antennenfaktor: | < 20 dB/m |
| Ausgangsimpedanz: | 50 Ohm |