Gesetze / Landesrecht Bayern / Schiffssachverständigenverordnung

SchiffSEV

§ 3 Sonstige Untersuchungen und Leistungen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Land-Nachuntersuchung von Fahrgastschiffen, die Untersuchung von Fahrzeugen ohne Motor- oder Segelantrieb, die Untersuchung von Mietbooten und Landestellen, die Stabilitätsuntersuchung von Fahrzeugen und schwimmendem Gerät, die Messung von Schadstoffemissionswerten, die Abnahme der Befähigungsprüfung zur Führung von Wasserfahrzeugen sowie sonstige besondere Untersuchungen werden nach Zeitaufwand vergütet.

§ 2 § 4