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§ 3 SchiffSEV (Bayern) — Sonstige Untersuchungen und Leistungen

Schiffssachverständigenverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Land-Nachuntersuchung von Fahrgastschiffen, die Untersuchung von Fahrzeugen ohne Motor- oder Segelantrieb, die Untersuchung von Mietbooten und Landestellen, die Stabilitätsuntersuchung von Fahrzeugen und schwimmendem Gerät, die Messung von Schadstoffemissionswerten, die Abnahme der Befähigungsprüfung zur Führung von Wasserfahrzeugen sowie sonstige besondere Untersuchungen werden nach Zeitaufwand vergütet.