Gesetze / Landesrecht Bayern / SchiffSEV · GVBl. S. 94, BayRS 95-4-B

Verordnung über die Entschädigung der Sachverständigen in Schifffahrtsangelegenheiten

5 Normen · Ausgangsfassung vom 17.03.2005 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Entschädigungspflicht
  3. § 2 Untersuchung von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb und Segelfahrzeugen
  4. § 3 Sonstige Untersuchungen und Leistungen
  5. § 4 Vergütung nach Zeitaufwand Fernbleiben von der Untersuchung
  6. § 5 Inkrafttreten
  7. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    31.03.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. März 2025 (GVBl. S. 88)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.