Gesetze / Landesrecht Bayern / SchiffSEV · GVBl. S. 94, BayRS 95-4-B

Verordnung über die Entschädigung der Sachverständigen in Schifffahrtsangelegenheiten

5 Normen · ausgefertigt 17.03.2005 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Entschädigungspflicht
  3. § 2 Untersuchung von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb und Segelfahrzeugen
  4. § 3 Sonstige Untersuchungen und Leistungen
  5. § 4 Vergütung nach Zeitaufwand Fernbleiben von der Untersuchung
  6. § 5 Inkrafttreten
  7. Schlussformel