Gesetze / Schiedsamtsverordnung
SchiedsAmtsO§ 21
Stand: 10.06.2019
Die Gebühr wird fällig, sobald das Schiedsamt oder das sektorenübergreifende Schiedsgremium den Vertragsinhalt festgesetzt oder das Schiedsverfahren sich auf andere Weise erledigt hat.