Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Schülerfahrkostenverordnung
SchfkVO§ 16 Wegstreckenentschädigung
Stand: 02.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchfkVO/16#abs-1 (1) Die Wegstreckenentschädigung je Kilometer beträgt bei notwendiger Benutzung eines
1. Personenkraftwagens
0,13 Euro
2. sonstigen Kraftfahrzeugs
0,05 Euro
3. Fahrrads
0,03 Euro.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchfkVO/16#abs-2 (2) Wenn die Beförderung mit einem Privatfahrzeug der zur Beförderung verpflichteten Eltern oder eine andere geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Wegstreckenentschädigung in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers mit einem Taxi oder Mietwagen gezahlt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SchfkVO/16#abs-3 (3) Die Kosten für die Benutzung eines Spezialfahrzeugs oder besonderer Einrichtungen sind nur im Rahmen der Absätze 1 und 2 erstattungsfähig.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SchfkVO/16#abs-4 (4) Bei der Benutzung von Privatfahrzeugen wird eine Mitnahmeentschädigung für regelmäßig mitgenommene weitere Schülerinnen oder Schüler, die die Voraussetzungen für die Erstattung der Fahrkosten für die Mitnahmestrecke erfüllen, in Höhe von 0,03 Euro je Schülerin oder Schüler und je Kilometer gewährt. Die Geltendmachung eines eigenen Erstattungsanspruchs der mitgenommenen Schülerin oder des mitgenommenen Schülers ist ausgeschlossen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SchfkVO/16#abs-5 (5) Mit der Wegstreckenentschädigung sind alle sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Benutzung eines Privatfahrzeugs abgegolten. Dies gilt auch für Leerfahrten von Begleitpersonen mit Ausnahme des § 11.
Vierter Abschnitt
Sonderregelungen und Schlussvorschriften
Wird zitiert von 59 Entscheidungen zu § 16 SchfkVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Arnsberg, 16.09.2022 – 12 K 1438/20
- VG Düsseldorf, 02.12.2010 – 12 K 4571/10Zitiert von 5
- VG Münster, 07.05.2026 – 4 K 1635/23
- SG Köln, 04.03.2020 – S 29 SO 245/16
- VG Münster, 09.09.2014 – 1 K 1332/13Zitiert von 1
- VG Aachen, 10.08.2007 – 9 K 131/06Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 10.09.2026 – 10 L 2207/26Schülerfahrkosten: Nachweis der Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Schulweg Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 28.07.2026 – 10 L 1701/26Kein Anspruch auf Einzelbeförderung im Schülerspezialverkehr Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 27.07.2026 – 10 L 1648/26Kein Anspruch auf Bereitstellung einer Einzelbeförderung im Rahmen der Schülerbeförderung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 SchfkVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.