Gesetze / Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen
SchVerschrFrdWäG§ 3
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden sinngemäß auch auf nicht in Wertpapieren verbriefte Schuldverpflichtungen des zwischenstaatlichen Geld- und Kapitalverkehrs Anwendung, die aus Auslandskrediten oder Ausländerguthaben herrühren und auf ausländische Währung mit oder ohne Goldklausel lauten.