Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
SchSiServAusbV§ 7 Fortsetzung der Berufsausbildung
Stand: 10.06.2019
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Ausbildungsberuf „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ kann im Ausbildungsberuf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr fortgesetzt werden.