Gesetze / Schutz- und Sicherheitshafenverordnung
SchSiHafV§ 32 Häfen Eckernförde, Kiel, Flensburg-Mürwik, Neustadt, Warnemünde, Parow, Bremerhaven
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchSiHafV/32#abs-1 (1) Die Häfen Eckernförde, Kiel, Flensburg-Mürwik, Neustadt, Warnemünde, Parow und Bremerhaven der Deutschen Marine und der Hafen Neustadt sowie die Teilbereiche im Hafen Warnemünde der Bundespolizei werden seeseitig begrenzt:
dann über die Sperrgebietstonnen
„Sperr-G. 1“ (54° 10,120´ N; 012° 06,140´ E),
„Sperr-G. 2“ (54° 10,120´ N; 012° 06,310´ E),
„Sperr-G. 3“ (54° 10,140´ N; 012° 06,570´ E)
bis zum Molenkopf der Schutzmole (54° 10,080´ N; 012° 06,730´ E),
nördlich davon folgend über die anschließende Munitionspier und von dort über die Ostkaje, nördliche Hafengrenze, Westkaje bis zum Uferpunkt im Westen (54° 10,166´ N; 012° 06,133´ E) verläuft.
„Sperr-G. 4“ (54° 10,050´ N; 012° 07,120´ E),
„Sperr-G. 5“ (54° 10,080´ N; 012° 07,620´ E),
„Sperr-G. 6“ (54° 10,250´ N; 012° 08,000´ E) und
dem Uferpunkt (54° 10,420´ N; 012° 07,790´ E)
in direkter Linie entlang der Munitionspier und der Schutzmole zurück bis zur Position (54° 10,150´ N; 012° 07,060´ E) auf der Schutzmole verläuft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchSiHafV/32#abs-2 (2) Der Bootsanleger der Liegenschaft Marineschule Bremerhaven besteht aus einer Pontonanlage von ca. 65 m Länge und 3,3 m Breite zwischen den Koordinaten 53° 32,626´ N; 8° 35,218´ E und 53° 32,593´ N; 8° 35,241´ E entlang dem tideabhängigen Teil der Geeste.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SchSiHafV/32#abs-3 (3) Das Befahren der Wasserflächen der in Absatz 1 bezeichneten Häfen und des in Absatz 2 bezeichneten Bootsanlegers ist verboten. Satz 1 gilt nicht für Dienstfahrzeuge des Bundes und der Länder. Von dem Verbot des Satzes 1 können die zuständigen Bundeswehr- und Bundespolizei-Dienststellen Ausnahmen genehmigen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SchSiHafV/32#abs-4 (4) Die Hafenbehörde des Hafen Parow ist der Kasernenkommandant und wird vertreten durch den militärischen Hafenmeister/Leiter Bootshafen. Dieser ist an Werktagen auf dem UKW-Kanal 16/11 Rufname „Navel Port Parow“ in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter dem Rufzeichen DHJ82 empfangsbereit. Er ist auch unter der Telefonnummer +49 03831-682250 oder -682240 erreichbar.