Gesetze / Schiffsregisterordnung
SchRegO§ 82
Stand: 10.06.2019
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist mit Gründen zu versehen und dem Beschwerdeführer mitzuteilen.
Gesetze / Schiffsregisterordnung
SchRegOStand: 10.06.2019
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist mit Gründen zu versehen und dem Beschwerdeführer mitzuteilen.