Gesetze / Schiffsregisterordnung
SchRegO§ 6
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchRegO/6#abs-1 (1) Ist ein Schiff im Seeschiffsregister eingetragen, so kann sich der Eigentümer nicht darauf berufen, daß es ein Binnenschiff sei.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchRegO/6#abs-2 (2) Ist ein Schiff im Binnenschiffsregister eingetragen, so kann sich der Eigentümer nicht darauf berufen, daß es ein Seeschiff sei.