Gesetze / Schiffsregisterordnung
SchRegO§ 30
Stand: 10.06.2019
Im Falle der rechtsgeschäftlichen Übertragung des Eigentums an einem Binnenschiff darf die Eintragung nur erfolgen, wenn die Einigung des Veräußerers und des Erwerbers erklärt ist.
Gesetze / Schiffsregisterordnung
SchRegOStand: 10.06.2019
Im Falle der rechtsgeschäftlichen Übertragung des Eigentums an einem Binnenschiff darf die Eintragung nur erfolgen, wenn die Einigung des Veräußerers und des Erwerbers erklärt ist.