Gesetze / Schiffsregisterordnung
SchRegO§ 27
Stand: 10.06.2019
Werden mehrere Eintragungen beantragt, durch die dasselbe Recht betroffen wird, so darf die später beantragte Eintragung nicht vor der Erledigung des früher gestellten Antrags erfolgen.
Gesetze / Schiffsregisterordnung
SchRegOStand: 10.06.2019
Werden mehrere Eintragungen beantragt, durch die dasselbe Recht betroffen wird, so darf die später beantragte Eintragung nicht vor der Erledigung des früher gestellten Antrags erfolgen.