Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
SchRegDV§ 47
Stand: 10.06.2019
Das Registerblatt ist auch zu schließen, wenn dem Registergericht von der Eintragung des Schiffs in das Schiffsregister nach § 16 Abs. 3 der Schiffsregisterordnung Mitteilung gemacht wird.