Gesetze / Landesrecht Bayern / Schulordnung der staatlichen Ausbildungsstätten für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf
SchOSpL§ 27 Ausführungsbestimmungen
Stand: 25.08.2026
Ausführungsbestimmungen zu dieser Schulordnung, in welchen die Lizenzen gemäß § 8 Nr. 5 und die Wertungstabellen gemäß § 10 Abs. 1 Nrn. 4, 7, 8, 12 und 15 festzulegen sind, werden gesondert erlassen.