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§ 27 SchOSpL (Bayern) — Ausführungsbestimmungen

Schulordnung der staatlichen Ausbildungsstätten für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ausführungsbestimmungen zu dieser Schulordnung, in welchen die Lizenzen gemäß § 8 Nr. 5 und die Wertungstabellen gemäß § 10 Abs. 1 Nrn. 4, 7, 8, 12 und 15 festzulegen sind, werden gesondert erlassen.