Gesetze / Landesrecht Bayern / Schulordnung der staatlichen Ausbildungsstätten für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf
SchOSpL§ 2 Aufnahmevoraussetzungen
Stand: 25.08.2026
Es können auch Bewerber aufgenommen werden, die den qualifizierenden Abschluß der Hauptschule nachweisen.