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Schulordnung der staatlichen Ausbildungsstätten für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Es können auch Bewerber aufgenommen werden, die den qualifizierenden Abschluß der Hauptschule nachweisen.