Gesetze / Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Heimschaffung der Schiffsleute
SchLHeimÜbkG§ 2
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchLHeim%C3%9CbkG/2#abs-2 (2) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.