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Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Heimschaffung der Schiffsleute
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
(1)
(2) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.