Gesetze / Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
SchKiSpVDBest 1Anlage 3
Stand: 10.06.2019
(Fundstelle: GBl. DDR I 1975, Nr. 44, 721)
Mindestanforderungen
an die Planung der Schüler- und Kinderspeisung
I.
Grundsätze
II.
Auf der Basis der unter Abschnitt I genannten Grundsätze sind folgende Mindestanforderungen an die Planung der Schüler- und Kinderspeisung zu sichern:
Planteil: Aufgaben auf dem Gebiet der Schüler- und Kinderspeisung
__________________
1 Versorgungsgrad der Schüler in allgemeinbildenden Schulen
| = | teilnehmende Schüler X 100 |
| Anzahl der Schüler |
2 Versorgungsgrad der Lehrlinge in kommunalen Berufsschulen (KBS)
| = | teilnehmende Lehrlinge X 100 |
| täglich in der KBS anwesende Lehrlinge |
3 Versorgungsgrad der Kinder in Kindergärten
| = | teilnehmende Kinder X 100 |
| Anzahl der betreuten Kinder |
4 Der Versorgungsgrad an der Trinkmilchversorgung für die Schüler und Lehrlinge ist wie unter Fußnoten[1] und [2]zu berechnen.
5 Der Nachweis erfolgt als Bestandteil der Plankennziffer 11 gemäß der Planungsordnung vom 20. November 1974 (Sonderdruck Nr. 775a des Gesetzblattes S. 59).